Jugendschutzgesetz
Bitte beachten Sie, das wir gemäß Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt und Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten nur bis 24:00 Uhr Zutritt gestatten dürfen.
Hier können Sie ein PDF-Dokument für die Übertragung der Aufsichtspflicht herunterladen.
Aufsichtspflichtübertragung (PDF-Dokument)


