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Jugendschutzgesetz

Bitte beachten Sie, das wir gemäß Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt und Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten nur bis 24:00 Uhr Zutritt gestatten dürfen.

Hier können Sie ein PDF-Dokument für die Übertragung der Aufsichtspflicht herunterladen.

Aufsichtspflichtübertragung (PDF-Dokument)


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